Aktuelle Infos zur Corona-Situation in Dinslaken findet kann man auf www.dinslaken.de. Informationen zur Lage im Kreis Wesel kann man ebenfalls auf www.kreis-wesel.de abgerufen werden und auf www.land.nrw/corona.
UPDATE
09.02.2022
Die aktuellen Corona-Regeln beim VfB Lohberg unter 2G-Regel
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. möchte die aktuellen Regeln im Umgang mit Coronavirus-Pandemie mitteilen.
Die Maßnahmen gelten nicht nur für den Trainingsbetrieb, sondern auch für den Spielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und auf dem Ascheplatz „Zum Fischerbusch“.
Bitte folgendes beachten (im Überblick):
- Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel (Das heißt:
Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen. Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.)
- Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Teilnehmenden und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen.
- Auf der Platzanlage bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Auf Toilette, in Innenräumen, in Warteschlangen und an Verkaufsständen gilt Maskenpflicht
- Auf der Haupttribüne bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Bitte die schriftliche Anweisungen auf der Sportanlage beachten
Ausnahmen:
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 18. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich.
- Ab 18. Geburtstag: Junge Erwachsene gelten nicht mehr als immunisiert.
- Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- Trainer und Übungsleitern: Müssen 2G Status (immunisiert) oder einen offiziellen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen- Schnelltest) bzw. 48 Std. (PCR •Test) ist. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.
- Ligen und Wettkämpfe: Übergangsweise ist die Teilnahme für Nicht-Immunisierte an offiziellen Ligen und Wettkämpfen (incl. Training) auch mit einer ersten Impfung und zusätzlichem PCR Test (48 Stunden) möglich. Teilnahme von Nicht-Immunisierten Profisportlern auch weiterhin mit PCR Test (48 h) möglich.
Generell bitten wir auch die allgemeine Hygieneregeln zu beachten:
- Bei coronaverdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber zu Hause bleiben
- Tragen von Mund-Nase-Schutz in allen geschlossenen Räumen
- Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. kann jederzeit die Maßnahmen rund um die Covid-19 Pandemie im Bezug auf Corona-Sonderspielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und ggfs. "Zum Fischerbusch" erweitern.
Der Vorstand ist zudem berechtigt die Personen von der Sportanlage zu verweisen, wenn die nicht an die Regeln halten können.
- Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. -
Die neue Coronaschutzverordnung ab dem 09. Februar 2022: HIER
Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? (09.02.2022): HIER
UPDATE
26.11.2021
Die aktuellen Corona-Regeln beim VfB Lohberg unter 2G-Regel
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. möchte die aktuellen Regeln im Umgang mit Coronavirus-Pandemie mitteilen.
Die Maßnahmen gelten nicht nur für den Trainingsbetrieb, sondern auch für den Spielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und auf dem Ascheplatz „Zum Fischerbusch“.
Bitte folgendes beachten (im Überblick):
- Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel (Das heißt:
Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen. Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.)
- Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Teilnehmenden und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen.
- Auf der Platzanlage bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Auf Toilette, in Innenräumen, in Warteschlangen und an Verkaufsständen gilt Maskenpflicht
- Auf der Haupttribüne bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Bitte die schriftliche Anweisungen auf der Sportanlage beachten
Ausnahmen:
- Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich.
- Nicht immunisierte Sportler/innen, die also nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um an den Trainingseinheiten sowie am Spielbetrieb teilzunehmen.
- Soweit Übungsleiter/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich) nicht immunisiert sind (also nicht vollständig geimpft oder genesen), benötigen diese einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Generell bitten wir auch die allgemeine Hygieneregeln zu beachten:
- Bei coronaverdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber zu Hause bleiben
- Tragen von Mund-Nase-Schutz in allen geschlossenen Räumen
- Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. kann jederzeit die Maßnahmen rund um die Covid-19 Pandemie im Bezug auf Corona-Sonderspielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und ggfs. "Zum Fischerbusch" erweitern.
Der Vorstand ist zudem berechtigt die Personen von der Sportanlage zu verweisen, wenn die nicht an die Regeln halten können.
- Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. -
Die neue Coronaschutzverordnung ab dem 24. November 2021: HIER
Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport?: HIER
10.09.2021
Die aktuellen Corona-Regeln beim VfB Lohberg
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. möchte die aktuellen Regeln im Umgang mit Coronavirus-Pandemie mitteilen.
Die Maßnahmen gelten nicht nur für den Trainingsbetrieb, sondern auch für den Spielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und auf dem Ascheplatz „Zum Fischerbusch“.
Bitte folgendes beachten (im Überblick):
- Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Auf der Platzanlage bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Auf Toilette, in Innenräumen, in Warteschlangen und an Verkaufsständen gilt Maskenpflicht
- Auf der Haupttribüne bitte den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Bitte die schriftliche Anweisungen auf der Sportanlage beachten
Generell bitten wir auch die allgemeine Hygieneregeln zu beachten:
- Bei coronaverdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber zu Hause bleiben
- Tragen von Mund-Nase-Schutz in allen geschlossenen Räumen
- Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld
Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. kann jederzeit die Maßnahmen rund um die Covid-19 Pandemie im Bezug auf Corona-Sonderspielbetrieb in der Dorotheen-Kampfbahn und ggfs. "Zum Fischerbusch" erweitern.
Der Vorstand ist zudem berechtigt die Personen von der Sportanlage zu verweisen, wenn die nicht an die Regeln halten können.
- Der Hauptvorstand des VfB Dinslaken-Lohberg 1919 e. V. -